Volleyball-Themar



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Satzung

 

Satzung des TSV 1911 Themar e. V.

 § 1Name / Sitz, Geschäftsjahr 

  • (1) Der Verein hat den Namen " TSV 1911 Themar e.V.".
    Er hat seinen Sitz in Themar und ist in das Vereinsregister des Kreisgerichts Hildburghausen eigetragen.
    Als Gründungstag gilt der 6. Juni 1990.
  • (2) Der " TSV 1911 Themar e.V." ist Mitglied des DSB und erkennt dessen Statut an und das des Landes-Sportbundes-Thüringen.
  • (3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 

§ 2 Zweck und Aufgaben und Grundsätze 

  • (1) Zweck und Ziel des " TSV 1911 Themar e.V." ist die Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Sports, vorrangig in den Sportarten Fußball, Volleyball , Badminton , Kegeln und Gymnastik.
    Die Betreuung der Kinder und Jugendlichen , die Förderung sportlicher Talente und die sportliche Betätigung aller wird als wichtigste Aufgabe angesehen.
    Der Vereinszweck wir insbesondere verwirklicht durch
    - die Sicherung eines geordneten Übungs- - Trainings - und Wettkampfbetriebes
    - die Durchführung vielfältiger Sportveranstaltungen,
    - den Einsatz von sachgemäß ausgebildeten Übungsleitern, Kampf - und Schiedsrichtern sowie Helfern,
    - die Mitwirkung bei Veranstaltungen mit sportwerbenden Charakter.
  • (2) Der " TSV 1911 Themar e.V." verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke durch die Förderung der Allgemeinheit aud dem Gebiet des Sports.
  • (3) Der " TSV 1911 Themar e.V." ist selbstlos tätig.
    Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  • (4) Mittel, die dem " TSV 1911 Themar e.V." aus Beiträgen der Mitglieder, Spenden, Erlösen von gemeinschaftlichen Initiativen und anderen zufließen, werden nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet.
    Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder des " TSV 1911 Themar e.V." auch keine sonstige Zuwendung aus Vereinsmitteln.
    Der Verein darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die dem Vereinsfremd sind begünstigen .
  • (5) Der " TSV 1911 Themar e.V." ist politisch und konfessionell neutral. 

§ 3 Mitgliedschaft

Der " TSV 1911 Themar e.V." besteht aus
- ordentlichen Mitgliedern,
- fördernden Mitgliedern,
- Ehrenmitglieder 

§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft 

  • (1) Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden.
  • (2) Über den schriftlichen Antrag auf Aufnahme entscheidet der Vorstand nach Empfehlung der Abteilung.
    Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
  • (3) Bei Ablehnung durch den Vorstand entscheidet die Mitgliederversammlung endgültig bei deren Anrufung.
  • (4) Fördernde Mitglieder können natürliche Personen werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die dem Verein angehören wollen, ohne sich in ihm sportlich zu betätigen.
    Für deren Aufnahme gelten die Regelungen wie für die Aufnahme ordentlicher Mitglieder.
  • (5) Verdienstvolle Vereinsmitglieder können auf Vorschlag des Vorstandes und Beschluss der Mitliederversammlung zu Ehrenmitglieder ernannt werden.
    Ehrenmitglieder können auch natürliche Personen werden, die nicht Mitglied des Vereins sind. 

§5 Beendigung der Mitgliedschaft 

  • (1) Die Mitgliedschaft im "TSV 1911 Themar e. V." endet durch Austritt, Tod oder Ausschluss.
  • (2) Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Der Austritt ist unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Monats zulässig.
  • (3) Ein Mitglied kann aus dem "TSV 1911 Themar e. V." ausgeschlossen werden, wenn sein Verhalten in grober Weise gegen die Satzung oder die Interessen des Vereins verstößt.
    Ein Mitglied kann auch aus dem "TSV 1911 Themar e. V." ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung von Beiträgen oder Umlagen in Höhe von mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand ist.
  • (4) Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand.
    Vor der Entscheidung hat dieser dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder schriftlich zu äußern.
    Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen.
    Gegen die Entscheidung kann das Mitglied das Recht der Berufung bei der Mitgliederversammlung geltend machen.
    Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
  • (5) Mitglieder der "TSV 1911 Themar e. V." deren Mitgliedschaft erloschen ist, haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Vermögen des Vereins. 

§6 Rechte und Pflichten der Mitglieder 

  • (1) Die Mitglieder des "TSV 1911 Themar e. V." sind berechtigt, sich an sportlichen und kulturellen Veranstaltungen des Vereins zu beteiligen, das Vereinsleben demokratisch mitzugestalten und Vorschläge zu unterbreiten.
  • (2) Jedes Mitglied des "TSV 1911 Themar e. V." ist verpflichtet, sich entsprechend der Satzung und der Ordnung des Vereins zu verhalten. Alle Mitglieder sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme, Kameradschaft und Fairnis als Grundnormen des Vereinslebens verpflichtet.
  • (3) Jedes Mitglied des "TSV 1911 Themar e. V." ist verpflichtet, die festgelegten Beiträge und Umlagen zu entrichten. 

§7 Organe des Vereins 

Die Organe des "TSV 1911 Themar e. V." sind

  • - die Mitgliederversammlung
  • - und der Vorstand. 

§8 Mitgliederversammlung 

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im I. Quartal statt.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist durchzuführen wenn

  • - das Interesse des Vereins unbedingt erfordert
  • - ¼ der Mitglieder es schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragen 

§9 Zuständigkeit der ordentlichen Mitgliederversammlung 

Die ordentliche Mitgliederversammlung des "TSV 1911 Themar e. V." ist zuständig für

  • - die Entgegennahme des Berichtes des Vorstandes;
  • - die Entgegennahme des Berichtes des Kassenführers,
  • - die Entlastung und Wahl des Vorstandes;
  • - die Wahl des Kassenprüfers;
  • - die Festsetzung der Beitragssätze auf Empfehlung der Abteilung und des Modus der Bezahlung von Umlagen und deren Fälligkeit;
  • - Bestätigung / Genehmigung des Haushaltsplanes;
  • - Satzungsänderungen;
  • - Entscheidung über die Aufnahme bzw. den Ausschluss von Mitgliedern im Berufungsfalle;
  • - die Benennung von Ehrenmitgliedern;
  • - die Beschlussfassung über Anträge;
  • - die Auflösung des Vereins 

§10 Einberufung von Mitgliederversammlungen 

Die Einberufung von Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand schriftlich, mindestens 2 Wochen vor dem Versammlungstermin.
Die Tagesordnung ist vom Vorstand festzulegen und mit der Einladung mitzuteilen.
Anträge auf Satzungsänderungen müssen unter Benennung der abzuändernden Vorschriften schriftlich mitgeteilt werden. 

§11 Ablauf und Beschlussfassung von Mitgliederversammlungen 

  • (1) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter geleitet.
  • (2) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die erschienen Mitglieder beschlussfähig.
    Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters.
    Schriftliche Abstimmungen erfolgen, wenn 1/3 der anwesenden Mitglieder dies verlangen.
  • (3) Wahlen erfolgen offen, wenn keine andere Entscheidung verlangt wird. Wenn 1/3 der anwesenden Mitglieder es verlangen, erfolgt die Wahl geheim.
  • (4) Wahlberechtigte sind alle Mitglieder nach Vollendung des 14. Lebensjahres.
  • (5) Satzungsänderungen bedürfen der 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen, Änderung des Vereinszweckes der ¾ Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. 

§12 Vorstand 

  • (1) Der Vorstand des "TSV 1911 Themar e. V." besteht aus
    - mindestens dem Vorsitzende,
    - dem stellvertretenden Vorsitzenden,
    - dem Hauptkassierer (Kassenwart),
    - dem Sportwart,
    - dem Jugendwart,
    - dem Frauenwart,
    - dem Schriftführer.
  • (2) Der Vorstand führt die Geschäfte des "TSV 1911 Themar e. V." im Auftrage der Mitgliederversammlung nach Maßgabe der Satzung, Ordnung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
    Der Vorstand ist berechtigt, für bestimmte Zwecke Ausschüsse / Kommissionen einzusetzen.
    Über seine Tätigkeit legt der Vorstand vor der Mitgliederversammlung Rechenschaft ab.
  • (3) Der Vorstand im Sinne des Vereinsgesetzes (bzw.§26 BGB) sind
    - der Vorsitzende,
    - der stellvertretende Vorsitzende,
    - der Hauptkassierer (Kassenwart).
    Der "TSV 1911 Themar e. V." wird gerichtlich und außergerichtlich durch je zwei der 3 Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
  • (4) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 1 Jahr gewählt. Wählbar sind Mitglieder der "TSV 1911 Themar e. V.", die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Verschiedenen Vorstandesämter können nicht in einer Person vereinigt werden. 

§13 Kassenprüfer 

  • (1) Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von 1 Jahr die Kassenprüfer, bestehend aus 3 Mitgliedern, die jedoch nicht dem Vorstand angehören dürfen.
  • (2) Die Kassenprüfer haben die Kasse des "TSV 1911 Themar e. V." einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr ( Kalenderjahr ) sachlich und rechnerisch zu prüfen und dem Vorstand schriftlich zu berichten.
  • (3) Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Hauptkassierers ( Kassenwart ) und der übrigen Vorstandsmitglieder.  

§14 Ordnung 

Zur Durchführung / Realisierung der Satzung des "TSV 1911 Themar e. V." kann der Vorstand Ordnung erlassen.
Die Ordnung werden mit der Mehrheit von 2/3 der Mitglieder des Vorstandes beschlossen. 

§15 Finanzierung 

  • (1) Der "TSV 1911 Themar e. V." kann von seinen Mitgliedern erheben
    - Aufnahmegebühren
    - Beiträge
    - Umlagen
  • (2) Der "TSV 1911 Themar e. V." finanziert seine Arbeit weiterhin aus
    - Zuwendungen
    - Spenden
    - Erlösen aus gemeinschaftlichen Initiativen
  • (3) Die Höhe der Aufnahmegebühren, Beiträge und Umlagen sind durch die ordentliche Mitgliederversammlung festzulegen, ebenso die Fälligkeit dieser Beiträge.
  • (4) Die Abteilung regeln ihre sportlichen und finanziellen Angelegenheiten selbst soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt oder das Gesamtinteresse des Vereins nicht betroffen wird. Für die Abteilungsversammlung, die Wahlen und die Zusammensetzung der Abteilungsvorstände sind die Bestimmungen dieser Satzung geltend.

§16 Auflösung 

  • (1) Über die Auflösung des "TSV 1911 Themar e. V." entscheidet §9 der Satzung die Mitgliederversammlung. Dafür ist eine Mehrheit von 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.
  • (2) Bei Auflösung des "TSV 1911 Themar e. V." erfolg die Liquidation durch die zum Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses amtierenden Vorstandsmitgliedern.
  • (3) Bei Auflösung des "TSV 1911 Themar e. V." fällt das Vermögen des Vereins an die Stadtverwaltung Themar ausschließlichen Verwendung für die Förderung und Pflege des Sports. 

§17 Inkrafttreten 

Diese Satzung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des "TSV 1911 Themar e. V." am 25.05.1992 beschlossen worden. 

Themar, d. 24.05.1992